Wenn Eltern sich einmischen

von Ute Zauft 16. August 2011

Gestern hat die Schule begonnen, für Erstklässler geht es am Samstag los. Aber auch die Eltern sind gefragt, und zwar in der Elternvertretung.

“Die Elternversammlung fördert die Kommunikation zwischen den Eltern, aber auch mit den Lehrern“, erklärt Kathrin Schulz. Sie muss es wissen, denn seit zehn Jahren engagiert die 41-Jährige sich in den Schulen ihrer beiden Töchter. Inzwischen ist sie Vorsitzende des Pendants auf Bezirksebene, dem Bezirkselternauschuss. Maßgebend für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist das Schulgesetz (SchulG). Im Rahmen dieses Gesetzes können Eltern mitarbeiten, mitwirken und an einigen wenigen Punkten auch mitbestimmen.

Spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts werden in jeder Klasse die Elternsprecher gewählt. In bereits bestehenden Klassen laden die Elternsprecher in Absprache mit den Klassenlehrern ein, bei neugebildeten Klassen sind es die Klassenlehrer. Hier geht es um Klassenfahrten, Notengebung und die Klassenkasse. Bei Kathrin Schulz war es damals der Ärger über den baulichen Zustand der Schule ihrer Tochter, der sie dazu brachte, sich zu engagieren.

 

Mitspracherecht beim neuen Schulleiter


Die Elternsprecher aller Klassen einer Schule bilden wiederum die Gesamtelternvertretung (GEV). „Die GEV ist vor allem ein Informationsgremium“, erklärt die engagierte Mutter. „Entscheidungs- und Anhörungsrechte hat dagegen die Schulkonferenz.“ Diese setzt sich aus jeweils vier gewählten und stimmberechtigten Vertretern der Eltern, Schüler und Lehrer zusammen, die Elternvertreter werden dabei von der GEV gewählt. „Ein neuer Schulleiter zum Beispiel, muss auch der Schulkonferenz präsentiert werden.“ An der Schule ihrer Tochter habe die Schulkonferenz sich in den vergangenen Jahren intensiv eingebracht, als darüber entschieden werden sollte, wer an die Schule welches Schulessen liefert.

Bauliche Mängel, fehlende Turnhallen und Verkehrssicherheit, das sind die Themen, mit denen sich Kathrin Schulz im Bezirk immer wieder auseinandersetzt. Auch auf Bezirksebene findet sich sich die Struktur wieder: Im Bezirkselternausschuss sitzen je zwei Eltersprecher pro Schule. Hier wird informiert und ausgetauscht. „Die Schulaufsicht berichtet, und nach Möglichkeit nimmt auch die Schulstadträtin an die Sitzungen teil“, erklärt Schulz. Anhörungs- und Mitspracherecht hat wiederum der kleinere Bezirkschulbeirat, in den der Ausschuss vier Elternvertreter wählt.

Die Strukturen sind bisweilen kompliziert, aber die Einflussmöglichkeiten darum nicht unbedingt geringer. „Neuen Eltern, die verwirrt sind, erkläre ich immer, dass das ganz normal sei“, so Elternvertreterin Schulz. Irgendwann wachse man da aber rein.

Ein ausführliche Leitfaden für Elternvertreter ist hier zu finden.

 

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