Wahl

Prenzlauer Berg hat die Wahl

von Redaktion 27. Juli 2021

Am 26. September findet in Berlin ein Superwahlsonntag statt. Aber wer wird von wem und wie gewählt? Wir haben die Übersicht.


Vom Bundestag über das Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bis hin zum Volksentscheid: Ende September dürfen auch die Menschen in Prenzlauer Berg wieder drei Kreuze machen – beziehungsweise in diesem Jahr sogar sechs. Und auf dem Papier. Doch wer darf wählen und wer steht überhaupt zur Wahl?


Dies ist ein Text aus unserem Schwerpunkt
Wahljahr 2021


Grundsätzlich dürfen alle ihre Stimmen bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl abgeben, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und denen das Wahlrecht nicht entzogen wurde. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus gilt zudem, dass die Wahlberechtigten mindestens drei Monate in Berlin wohnen.

 

Zwei Kreuze

Diese Wähler*innen können dann zwei Kreuze auf ihren Stimmzetteln machen. Mit der „Erststimme“ in der linken Spalte wählen sie eine*n Kandidat*in aus dem eigenen Wahlkreis — also die Menschen, die auf den Wahlplakaten in der Nachbarschaft zu sehen sind. In Prenzlauer Berg sind das für den Bundestag Menschen aus den Wahlkreisen 76 und 83. Hier treten

Ebenso kandidieren

  • Jannis Kiesewalter (Die Partei)
  • Elke Weihusen (Tierschutzpartei)
  • Marianne Utz (Piraten)
  • Ilja Schwärsky-von Brünken ( Freie Wähler)
  • Felix Werth (Partei für Gesundheitsforschung)
  • Thomas Georg Kuhn (ÖDP)
  • Paul Daniel Seifert (LKR)
  • Erstmalig stellt sich mit Paul Loeper im Wahlkreis 76 auch ein Direktkandidat für die Europapartei Volt auf

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus treten in den für Prenzlauer Berg relevanten Wahlkreisen 6,7, 8 und 9

  • Katja Rom, Sandra Brunner, Janine Walter, Michail Nelken (Linke),
  • Andreas Otto, Julia Schneider, Daniela Billig, Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Linda Vierecke, Annette Unger und Stephanie Wölk, Tino Schopf (SPD)
  • Stephan Lenz, Antje Tölle, Mario Röllig, David Paul (CDU)
  • Thomas Enge, Julius Grotte, Sandra Milkereit, Artur Gärtner (FDP)
  • sowie Tobias Thieme, Fred Gornig, Melanie König, Frank Behnke (AfD) an.
    Einen Musterwahlzettel mit allen weiteren Kandidat*innen aus den Wahlkreisen findet ihr hier

Wer von ihnen die meisten Erststimmen im Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordnete*r in den Bundestag oder das Abgeordnetenhaus. Dort vertritt die gewählte Person dann den jeweiligen Teil von Prenzlauer Berg. Alle anderen Kandidat*innen gehen leer aus.

Die „Zweitstimme“ in der rechten Spalte entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag oder Abgeordnetenhaus — also darüber, wie viele Sitze jeweils einer Partei zustehen. Mit dieser Stimme entscheiden sich die Wählenden nicht für eine Person, sondern für die Liste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidat*innen, die eine Partei in das Parlament entsenden möchte. Wichtig ist hierbei die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste, denn die Parteien erhalten einen zum Stimmenverhältnis entsprechenden Anteil der Sitze. Wer oben steht, kommt also eher rein.

Nach der Wahl werden die Mitglieder des Bundestages alle Bürger*innen Deutschlands und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses alle Berliner*innen vertreten. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören dann die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung.

 

Eine etwas andere Wahl

Die Wahl und die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) läuft hingegen ein wenig anders ab. Denn hier dürfen alle EU-Bürger*innen ab 16 Jahren wählen, die das Wahlrecht besitzen und in Berlin wohnen. Sie können nur eine Stimme für die Volksvertretung in ihrem Bezirk abgeben. Denn im Gegensatz zur Wahl des Abgeordnetenhauses und des Bundestages gibt es keine Erst- und Zweitstimmen. Es findet eine reine Listenwahl statt, Einzelkandidaturen sind damit nicht möglich. Jede Person stimmt so für eine Partei oder Wählervereinigung. Je mehr Stimmen eine Partei oder Wählervereinigung erhält, desto mehr Menschen auf der Liste kommen in die BVV.

Doch die Menschen in Prenzlauer Berg wählen damit keine Abgeordneten. Denn anders als die klassischen Parlamente ist die BVV in ihrer Entscheidungsgewalt beschränkt. Sie darf weder Gesetze noch Verordnungen verabschieden. Die BVV Pankow spricht dem Bezirksamt lediglich Empfehlungen aus. Letztendlich entscheiden die einzelnen Stadträte, was umgesetzt wird. Dennoch halten sich diese meist an die Empfehlungen der BVV.

 

Das Parlament vor Ort

Wer denkt, dass die BVV deshalb kein wichtiges Parlament ist, der irrt. Die BVV wählt die fünf Mitglieder des Bezirksamtes: eine*n Bezirksbürgermeister*in und vier Bezirksstadträt*innen. Anders als bei einem Parlament wird das Bezirksamt jedoch nicht von der Partei oder der Wählervereinigung in der BVV mit den meisten Stimmen gewählt, sondern nach dem Höchstzahlverfahren zusammengesetzt. Die Fraktionen in der BVV erhalten die Sitze im Bezirksamt je nach ihrer Stärke. Für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters stellen sich in diesem Jahr Sören Benn (Linke), Cordelia Koch (Bündnis 90/Die Grünen), Rona Tietje (SPD), Denise Bittner (CDU) und Thomas Enge (FDP) zur Wahl. Um sich auf die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu einigen, können sich in der BVV auch Zählgemeinschaften bilden.

Darüber hinaus erstellt die BVV den Haushaltsplan, sie entscheidet über die Verwendung von Sondermitteln, sie setzt Bebauungspläne in Pankow fest und sie stimmt über den Kauf oder Verkauf von Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen ab. Vor allem kontrolliert die BVV das Bezirksamt, indem sie Auskünfte einholt und teilweise Entscheidungen aufhebt. Die BVV ist damit das Parlament, das vor Ort arbeitet.

Zur BVV-Wahl treten folgende Parteien (erneut) an:

 

Volksentscheid: Ja oder Nein?

Ein letztes Kreuz können die Wählenden in Berlin bei einem Volksentscheid machen. Nachdem mehr als sieben Prozent der Wahlberechtigten in Berlin  zuvor das Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ unterschrieben hatten, können die Wählenden nun entscheiden, ob der Senat ein Gesetz erarbeiten soll, das es ermöglichen würde große, private Wohnungsgesellschaften zu enteignen. Der Senat wäre jedoch nicht verpflichtet, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Ob ein Gesetz zur Vergesellschaftung kommt oder nicht also letztendlich auch davon ab, wieviele Kreuze die einzelnen Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl bekommen.


Hinter den Prenzlauer Berg Nachrichten steckt kein großes Medienunternehmen, sondern ein Team aus freien Journalist*innen mit großer Leidenschaft für Lokaljournalismus. Damit wir auch in Zukunft unabhängig und werbefrei aus den Kiezen berichten können, brauchen wir deine Hilfe: Unterstütze uns jetzt mit deiner Mitgliedschaft und erhalte Zugang zu allen Artikeln, den wöchentlichen Newsletter sowie den monatlichen Sondernewsletter zu einem Schwerpunktthema! Eine kostenlose Version des wöchentlichen Newsletters kannst du außerdem hier abonnieren.

Das könnte Dich auch interessieren

4 Kommentare

Bernd das Brot 3. August 2021 at 11:45

Wieso fehlt hier jede Information darüber, welche Listen alle zur BVV antreten ? Wenn es schon um das Lokale geht, ist das doch die „erste“ politische Handlungsebene, also ist es auch die Ebene mit dem höchsten Interesse, wer überhaupt alles zur Auswahl steht (deswegen ja „Wahl“). Gibt es irgendeine Erklärung warum dieser Artikel diese Informationen nicht enthält, und wieso der Artikel beispielsweise vom 27. Juli stammt, genau einen Tag bevor für den Bezirk Pankow zB festgelegt wurde, welche Listen alle zur BVV-Wahl antreten dürfen – oder welche anderen Direktkandidaten in den Wahlkreisen noch alles zugelassen werden. Es ist etwas befremdlich, dass die Informationen über alle Sonstigen Parteien / Bewerber in diesem Artikel nahezu vollkommen unter den Tisch fallen (obwohl dieses Mal deutlich mehr antreten als vor fünf Jahren), bzw. das der Artikel genau einen Tag bevor diese Informationen alle amtlich sind publiziert wird (also unvollständig sein muss…), und seitdem anscheinend aber auch nicht aktualisiert wird. Für die unterste, lokale politische Handlungsebene ist die Zusammensetzung der BVV (also damit wechselwirkend die Frage, welche Listen überhaupt alle zur Auswahl stehen) direkt relevant für die Zusammensetzung des Bezirksamts – die Vorschlagsrechte für Stadträte im Bezirksamt hängt ab von der Stärkeverhältnisse der erfolgreich in die BVV einziehenden Listen nach den Mandaten. Die Wähler entscheiden also mit der Wahl einer BVV-Liste auch über die Zusammensetzung des Bezirksamts…. und dann ist es schon verwunderlich wenn die Informationen, welche Listen überhaupt zur Auswahl stehen – also auch die Kleinen – einfach nicht berichtet werden.

Antworten
Julia Schmitz 5. August 2021 at 9:22

Hallo, danke für den Hinweis – das ergänzen wir natürlich. Der Termin der Veröffentlichung war Zufall bzw. hatte nichts mit den Listen zu tun.

Antworten
Bj.Benken 19. September 2021 at 15:17

Leider wird auf dieser Seite noch immer der Eindruck erweckt, dass im Prenzlauer Berg viel weniger Personen und Listen zur Wahl antreten, als dies tatsächlich der Fall ist. Deshalb hier die Links zu den amtlichen Muster-Stimmzetteln:
https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/parteien/btw_2021_wkr_76_berlin_pankow__muster.pdf
https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/parteien/agh-erststimme_2021_03_pankow__muster.pdf
https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2021/parteien/bvv-stimmzettel_03-pankow__muster.pdf

Antworten
Julia Schmitz 20. September 2021 at 11:38

Den Eindruck wollten wir natürlich nicht erwecken und haben jetzt auch alles nachgetragen. Danke für den Hinweis?

Antworten

Hinterlasse einen Kommentar