Gleimstraße 52: Ultimatum bis Mittwoch

von Thomas Trappe 18. Januar 2013

Sollten sich Mieter und Eigentümer nicht einigen, werden Mieterberatung und Bezirk wohl nicht weiter vermitteln.

Die Mietervereinbarung für die Gleimstraße 52 könnte demnächst aufgelöst werden. Wie der für Stadtentwicklung zuständige Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf Anfrage mitteilte, habe er dem Geschäftsführer der Gleimstraße 52 GmbH, Christian Gèrôme, in einem Gespräch ein Ultimatum gestellt. Bis zum 23. Januar, also nächsten Mittwoch, soll er Mietern schriftlich zusichern, dass sie nach der Sanierung in ihre alten Wohnungen zurückkehren können. Dies sei die „letzte Aufforderung“, sagte Kirchner. Sollte es keine schriftliche Vereinbarung geben, sei eine Voraussetzung gegeben, die Baugenehmigung für das Haus zurückzuziehen. 

Kirchners Ultimatum geht auch an die Adresse der verbliebenen acht Mietparteien, die sich nach seinem Eindruck zum Teil höchst unkooperativ zeigten. So habe ein Mieter bei einer Besichtigung durch die Bauaufsicht dieser den Zutritt zur Wohnung verwehrt. Sollten die Mieter sich einer Einigung mit dem Eigentümer verweigern, „müssen auch sie mit den Konsequenzen leben, die eine Kündigung der Vereinbarung nach sich zieht. Dann wären das Bezirksamt und die Mieterberatung raus aus dem Verfahren.“ Die Mieter müssten dann wieder alleine kämpfen.

Am kommenden Donnerstag will Jens-Holger Kirchner im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung über das weitere Verfahren berichten. Christian Gèrôme erklärte auf Anfrage, dass er für eine Einigung mit den Mietern kämpfen wolle.

 

Zum Dossier Gleimstraße. 

 

In der ursprünglichen Version des Artikels war fälschlicherweise davon die Rede, dass ein Rückzug der Baugenehmigung nicht mehr vorgesehen sei. Das war falsch und wurde korrigiert. Wir bitten um Entschuldigung. 

 

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