Smiley: Pankow gibt nicht auf

von Juliane Schader 10. Dezember 2014

Pankow möchte bei der Lebensmittelhygiene Vorbild bleiben. Daher sucht der Bezirk nun nach Schlupflöchern, nachdem im Sommer die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen gerichtlich verboten wurde.

LFGB oder VIG, eines von beiden wird es richten. Das hofft zumindest Torsten Kühne (CDU), Pankows Stadtrat für Verbraucherschutz.

Im vergangenen Juni musste er alles, was der Bezirk seit 2009 im Sinne der Lebensmittelhygiene zusammengetragen und auf seiner Website veröffentlicht hatte, offline nehmen. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte der Klage zweier Supermärkte Recht gegeben, die das Ergebnis ihrer Kontrollen nicht veröffentlicht wissen wollten. Damit wurde dem ambitionierten Modellprojekt, das 2009 im Bezirk gestartet war, um Verbraucher über die Reinlichkeit ihrer Lieblingspizzeria oder der Kita-Küche zu informieren, der Stecker gezogen.

Doch abgeschlossen hat man in Pankow damit noch nicht. Schließlich wurde nur verboten, etwas zu veröffentlichen, das einen Vergleich zwischen Anbietern gestattet. Nun sucht der Bezirk nach einer Möglichkeit, Verbraucher zu informieren, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen.

 

Verbraucherzentralen oder Foodwatch könnten übernehmen

 

„Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Novellierung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), welches prinzipiell auch als Grundlage für ein Transparenz-Modell dienen könnte“, sagt Stadtrat Kühne. Er stehe mit allen Fraktionen im Bundestag in Kontakt, um Hinweise aus der Überwachungspraxis zu geben.

Darüber hinaus bemüht sich der Bezirk, auf Basis des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine Veröffentlichung wieder zu ermöglichen. Danach würde jedoch nicht das Bezirksamt, sondern eine dritte Stelle wie zum Beispiel Foodwatch oder die Verbraucherzahle die Daten ins Netz stellen, sagt Kühne. „In laufenden Gesprächen klären wir derzeit die technischen und rechtlichen Detailfragen.“

Seit einem Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW ein Angebot für die Städte Duisburg und Bielefeld online. Dort werden die Ergebnisse der Kontrollen anhand eines Farbbarometers dargestellt, das von Grün („Anforderungen erfüllt“) bis Rot („Anforderungen unzureichend erfüllt“) reicht. Allerdings seien auch hier bereits Klagen durch Lebensmittelbetriebe anhängig, so Kühne. Da dieses Barometer einen Vergleich zwischen den Gastronomen ermöglicht, ist es jedoch nicht direkt auf Pankow übertragbar.

 

Verbraucherschutz versus Wirtschaftsinteressen

 

Für die Verbraucherschützer von Foodwatch ist das Veröffentlichen im Internet eh nicht die optimale Lösung. „Wir kämpfen für ein einheitliches Format, das einen vor Ort im Restaurant informiert“, sagt Sprecher Andreas Winkler. Vorbild sei der Smiley aus Dänemark, der in den Gastronomien hängt und mit seinem Gesichtsausdruck signalisiert, wie die letzten vier Lebensmittelkontrollen dort ausgefallen sind. Zudem wird angegeben, was konkret beanstandet wurde. Dieses Modell stand auch dem ursprünglichen Pankower Modellprojekt Pate.

In Dänemark sei dank der Transparenzoffensive die Zahl der Beanstandungen um die Hälfte zurückgegangen, sagt Winkler. In Deutschland ständen bislang aber noch die Interessen der Wirtschaft gegen ein vergleichbares Modell.

Dies ist der Knackpunkt: Während die Verbraucherschützer für mehr Informationen für die Kunden der Gastronomen kämpfen, sorgen sich die Wirtschaftsvertreter um deren Existenz, die durch ein schlechtes Abschneiden bei einer Lebensmittelkontrolle gefährdet werden könnte. Eine klare gesetzliche Grundlage, welches Recht höher zu bewerten ist, fehlt bislang. In diesem Niemandsland sucht der Bezirk nun nach Schlupflöchern, bis das rechtlich eindeutig geklärt ist. Er selbst kann dabei nur Zuarbeit leisten: eine Regelung muss auf Landes- oder Bundesebene getroffen werden. 

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