Aktionstag gegen Umbau der Kastanienallee gefährdet

von Juliane Schader 2. Mai 2011

Seit drei Wochen wartet Matthias Aberle auf eine Bestätigung seiner Anmeldung des Aktionstages bei der Polizei. Die wird die Versammlung wohl ablehnen.

Die Vorbereitungen für den Aktionstag in der Kastanienallee am 14. Mai laufen bereits seit Wochen: Die Flyer sind gedruckt und verteilt, das Rahmenprogramm unter anderem mit Peaches, Bearpit Karaoke, Mira und Bella Berlin steht und Matthias Aberle von der Initiative „Stoppt K21″ rechnet mit bis zu 10.000 Besuchern. Doch nun gibt es Probleme bei der Anmeldung der Versammlung bei der Polizei.

„Ich habe das Formular am 11. April abgeschickt und seitdem keine schriftliche Reaktion darauf bekommen“, sagt Aberle. „Am Telefon hat man mir aber gesagt, dass man die Versammlung wohl ablehnen wird.“ Der zuständige Mitarbeiter habe Bedenken der BVG erwähnt, dass der Trambetrieb gestört werden könnte, sowie auf eine mögliche Gefährdung der Teilnehmer durch die Baustelle in der Kastanienallee verwiesen. Zudem halte man bei der Polizei den Aktionstag nicht für eine politische Veranstaltung, sondern vielmehr für ein Konzert. „Mit dem Verweis auf die Vorbereitungen für den 1. Mai hat man mich mit der schriftlichen Stellungnahme aber vertröstet“, so Aberle.

 

Polizei äußert sich nicht und verweist auf Datenschutz

 

Bei der Berliner Polizei möchte man sich zu dem Fall nicht äußern. Schließlich sei die Anmeldung einer Versammlung die Sache einer Einzelperson, über die man aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft erteile könne, heißt es bei der Pressestelle. Die genaue Frist, zu der Aberle mit einer definitiven Antwort rechnen könne, solle man bitte im Internet ergoogeln.

Dieser hat derweil einer Ablehnung vorgegriffen und über eine Rechtsanwältin bis zum morgigen Dienstag die Polizei um eine eindeutige Stellungnahme gebeten, um Rechts- und Planungssicherheit zu bekommen. Falls die Behörde bis dahin nicht reagiere, wolle er vorsorglich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen, damit der Aktionstag stattfinden könne, so Aberle.

„Hier greift nach Artikel 8 des Grundgesetzes das Recht auf Versammlungsfreiheit“, meint er. „Darauf bestehe ich.“ Der Aktionstag würde unter keinen Umständen abgesagt. Warum es überhaupt Probleme gebe, könne er sich nicht erklären. Bei den Anmeldungen der seit Mitte April jeden Samstag durchgeführten Demonstrationen gegen die Umbaumaßnahmen an der Kastanienallee habe es bislang nie Schwierigkeiten gegeben.

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