Gleimstraße 56 Mieterschutz

Gleimstraße 56: Widerspruch abgelehnt

von Kristina Auer 10. Januar 2019

Der erste Pankower Vorkaufsrechtsfall nimmt die nächste Hürde.


In der Gleimstraße 56 will der Bezirk Pankow sein bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen. Statt an einen Investor, soll das Wohnhaus an die landeseigene Gesobau gehen. Es wäre das erste Mal, dass das Vorkaufsrecht in Pankow erfolgreich angewendet wird.

Stadtrat ist zuversichtlich

Nun hat das Verfahren eine weitere Hürde genommen: Ein Widerspruch des ursprünglichen Käufers wird vom Bezirk abgelehnt. Ein Schreiben sei in Arbeit, teilte Stadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) auf Anfrage mit. „Spätestens nächste Woche geht eine ablehnende schriftliche Reaktion per Brief an die Widerspruchsführerin“, so Kuhn.

Er gehe davon aus, dass das Vorkaufsrecht für die Gleimstraße 56 auf Basis dieses Bescheids gesichert sei und bleibe, so der Stadtrat. „Sollte dann noch Klage eingereicht werden, gehe ich ebenfalls von einem Erfolg für uns aus“, so Kuhn.

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