Enteignung für Spielplatz

von Anja Mia Neumann 15. Januar 2019

Streit um die Ahlbecker Straße 16: Der Bezirk will einen Spielplatz bauen. Die Eigentümerin ein Wohnhaus. Die Folge? Sie könnte enteignet werden.


Mindestens 1,2 Millionen Euro gegen 27 780 Euro. Auf diese Zahlen lässt sich der Konflikt um das unbebaute Grundstück in der Ahlbecker Straße 16 bringen. Als Gegner stehen sich gegenüber: der Bezirk Pankow und die Eigentümerin des Grundstücks in der Nähe vom S-Bahnhof Prenzlauer Allee. Der eine will einen Spielplatz bauen, die andere ein Wohnhaus.

Private versus öffentliche Belange

Seit 2017 gibt es einen öffentlichen Bebauungsplan für das Grundstück. Pankow will mit der Freifläche den Spielplatz in der Stargarder Straße 51-52 erweitern. Mit dem Unterschied, dass dem Land Berlin das Grundstück in der Stargarder Straße gehört. Jenes in der Ahlbecker Straße (noch) nicht.

Die Eigentümerin ist darüber alles andere als glücklich: Sie widerspricht dem Bebauungsplan vehement. Dabei beruft sie sich auf die grundrechtlich geschützte Baufreiheit und sagt: Ihr Eigentumsrecht werde völlig entwertet.

Der Spielplatz in der Stargarder Straße ist auch ein Durchgang zur Ahlbecker Straße.
Foto: Anja Mia Neumann

„Es geht um Flächensicherung für die Allgemeinheit“, sagt Mike Szidat. Der SPD-Politiker ist der Ausschussvorsitzende für Stadtentwicklung der BVV Pankow. „Mit dem freien Gelände kann das große Spielplatzdefizit in Pankow etwas ausgeglichen werden.“ Denn: 542 m² Spielfläche fehlen laut Bezirksamt allein rund um die Ahlbecker Straße. 463 m² könnten auf dem freien Grundstück bebaut werden.

Außerdem ist das Grundstück ein Durchgang zur Stargarder Straße und damit zum Helmholtzplatz. Das ist vor allem wegen der S-Bahn interessant. Seit Jahren gibt es nämlich die Idee, einen zweiten Ausgang zum S-Bahnhof Prenzlauer Allee zu bauen – unter anderem Richtung Ahlbecker Straße.


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Nun droht das Bezirksamt mit Enteignung – für den Fall, dass die Eigentümerin ihr Grundstück nicht verkaufen möchte. „Sofern der freihändige Erwerb nicht möglich ist, bleibt als ultima ratio die Enteignung, sofern das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Begründung: Die öffentlichen Belange überwiegen bei der Ahlbecker Straße die privaten Eigentümerinteressen.

Nur etwa eine Million Euro zu wenig

Was diesen Grundstücksstreit aber von anderen unterscheidet: Es gibt eine „Anerkenntniserklärung“ aus dem Jahr 1995. Der Vorgänger der heutigen Eigentümerin hat sie unterschrieben. Darin erkennt er alle künftigen Bebauungspläne an.

Letztlich wird es wohl auch ums Geld gehen. Möglicherweise auch vor Gericht. Wie hoch wäre die Entschädigung? Der Bezirk hat 2015 den Verkehrswert des Grundstücks bei Nutzung als öffentliche Grünanlage und Spielplatz schätzen lassen und kam damals auf 60 Euro pro Quadratmeter. Bei 463 m² wären das 27 780 Euro Entschädigung.

Die Eigentümerin der Ahlbecker Straße 16 hat ganz andere Vorstellungen: Sie sieht ein Problem darin, dass der Bezirk keine Haushaltmittel über 1,2 Millionen Euro zur Verfügung habe.

Update 16. Januar 2019: Heute wurde der Bebauungsplan auf der Tagung der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.

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