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Zweckentfremdungsverbot

  • Der deutsche Ableger von Airbnb muss dem Land Berlin keine Auskunft über anonyme Inserate geben – das hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Zum Ärger des Bezirks Pankow. „Unter anderem ein Stefan“, sagt die Vorsitzende Richterin mit Blick in ihre Akten und schmunzelt dann kaum merklich in Richtung Saal. Um diesen Stefan und viele andere Berlin-Touristen geht es an diesem Mittwochmorgen im Berliner Verwaltungsgericht, denn dieser „Stefan“ hat bei einer „Dajana“ in Prenzlauer Berg gewohnt – zwei Zimmer, Nähe Greifswalder, für ein paar Tage, 50 Euro pro Nacht und Nase. Er und noch mindestens zwei andere Gäste bewohnten Dajanas gesamte Unterkunft in einem Zeitraum von drei Monaten, wie aus den Kommentaren unter dem Inserat hervorgehe – für den Bezirk Pankow…