Drei Stimmen, eine Wahl

von Juliane Schader 12. September 2016

Abgeordnetenhausdirektkandidaten, Abgeordnetenhausparteien und Bezirksverordnetenversammlung, wir haben die Wahl. Bitte was?

Am 18. September kann in Berlin gewählt werden, das weiß dank der vielen Plakate, mit denen die Stadt seit ein paar Wochen zugepflastert ist, wirklich jeder. Doch wen kann ich eigentlich wählen, wenn ich mit meinen drei unterschiedlichen Zetteln in die Wahlkabine wandere? Drei Antworten.

 

Erststimme: Direktkandidaten für das Abgeordnetenhaus

Ganz Berlin ist in 78 Wahlkreise aufgeteilt, von denen alleine vier in Prenzlauer Berg liegen. Jeder der Wahlkreise kann einen Direktkandidaten ins Abgeordnetenhaus entsenden – derjenige, der die meisten Stimmen hat, hat einen Sitz sicher, alle anderen gehen leer aus. Sieben bis neun Kandidaten kämpfen in Prenzlauer Berg je Wahlkreis um einen solchen Platz. Die meisten der freundlichen Menschen, die derzeit von den Wahlplakaten auf uns herablächeln, gehören in diese Kategorie.

 

Zweistimme: Partei im Abgeordnetenhaus

Analog zur Regelung auf Bundesebene gehört die Zweitstimme einer Partei. 17 unterschiedliche werden auf den Wahlzetteln in Pankow zur Auswahl stehen. Die mindestens 130 Sitze des Abgeordnetenhauses werden dann prozentual entsprechend des Abschneidens vergeben. Wie beim Bundestag gibt es eine Fünfprozenthürde und Überhangmandate.

 

Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung

Der für die Bezirksebene wichtigste Stimmzettel ist der für die Wahl der Bezirksverordneten. Die Wahl erfolgt über Listen, das heißt, man hat nur eine Stimme und kann diese nur einer Partei, nicht aber einer Einzelperson direkt geben. Einzelkandidaturen sind damit nicht möglich. Anders als auf Landesebene muss eine Partei nur drei statt fünf Prozent der Stimmen bekommen, um in die Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV einzuziehen. Überhang- oder Ausgleichsmandate gibt es nicht.

55 Bezirksverordnete bilden die Pankower BVV als politisches Gremium auf Bezirksebene. Aus ihrer Mitte werden der Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte gewählt. Die Verteilung dieser Posten richtet sich proportional nach dem Wahlergebnis, wobei ein Rechenverfahren mit dem schönen Namen D’Hondt-Verfahren zum Einsatz kommt.

Die Partei mit den meisten Stimmen stellt im Normalfall den Bürgermeister – wenn sich nicht allein zum Zweck der Bürgermeisterwahl Parteien zu einer sogenannten Zählgemeinschaft zusammentun, die gemeinsam mehr Mandate haben als die stärkste Partei. Genauso wie der Bürgermeister stehen die Stadträte bestimmten Ressorts innerhalb des Bezirksamtes vor, welches den Verwaltungsapparat auf Bezirksebene darstellt. Wer ein solches Amt ergreift, muss sein BVV-Mandat niederlegen.

Wie im Bundestag bilden die Bezirksverordneten einer Partei eine Fraktion, sobald mindestens drei Mitglieder in der BVV sitzen. Bezirksverordnete sind keine Vollzeit-Politiker, sondern nur in ihrer Freizeit politisch aktiv. Daher bekommen sie auch keine Gehalt, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Im Gegensatz zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen sich bei denen zur BVV auch jüngere Deutsche, die unter 18, aber über 16 Jahre alt sind, sowie EU-Ausländer mit Wohnsitz in Berlin beteiligen.

 

Alles gut und schön, aber was entscheidet denn nun diese BVV, und was ist Sache des Abgeordnetenhauses? Die Antworten stehen hier.

 

Hinweis: Dieser Artikel wurde schon einmal zur Wahl 2011 veröffentlicht. Wir haben ihn aktualisiert, aber es hat sich wenig geändert.

 

Wahl 2016 zu Pankows Bezirksverordnetenversammlung (BVV):

Die Prenzlauer Berg Nachrichten haben die Bezirksbürgermeisterkandidaten getroffen. An einem Ort ihrer Wahl, der für sie Prenzlauer Berg ausmacht: Rona Tietje (SPD, 28,1% bei der letzten Wahl), Jens-Holger Kirchner (Grüne, 20,8 %), Sören Benn (Linke, 18,5 %), Torsten Kühne (CDU, 13,9%), Jan Schrecker (Piraten, 10,2%), Sophie Regel (FDP, 1,1%) und Herbert Mohr (AfD, /).

 

Zu Infos über die Abgeordnetenhaus-Wahl 2016 in Prenzlauer Berg  geht es hier.

 

Gute Wahl wünschen die Prenzlauer Berg Nachrichten!

 

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