Der doppelte Boden

von Juliane Schader 27. Februar 2013

Bei Bauprojekten mit über 500 Wohnungen kann der Senat schon jetzt die Aufstellung der Bebauungspläne an sich ziehen. Wie viele Wohnungen sind gleich nochmal am Mauerpark geplant?

Es ist ein Nebensatz in einem Text über einen Nebensatz, der jeden zusammenzucken lässt, der sich schon mal mit dem geplanten Baufeld am Mauerpark auseinandergesetzt hat: Der Senat könne Bebauungspläne für Bauprojekte mit über 500 Wohnungen an sich ziehen, wenn dieses im Gesamtinteresse Berlins läge, zitiert dort Pankows Stadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Grüne), das Baugesetzbuch. (Den entsprechende Paragraph zum Nachlesen gibt es hier.)

Zählen wir doch mal kurz die nördlich des Gleimtunnels geplanten Wohnungen durch: Zwischen 520 und 530 sollen es laut Projektentwickler Groth werden. Und natürlich liegt es aus Sicht des Senats im Gesamtinteresse Berlins, dass ein Bebauungsplan auch genau diese Menge an Wohnungen gewährleistet. Sonst würde es schließlich für das Land ziemlich teuer, weil es entweder dem Investor den Gewinnausfall ausgleichen oder gleich der komplette Deal um die Mauerpark-Erweiterung rückgängig gemacht werden müsste.

 

Kompetenzänderung, wenn nicht das gewünschte Ergebnis eintritt

 

Bislang ist für die nun anstehende Aufstellung des Bebauungsplans der Bezirk Mitte zuständig. Die abstimmungsberechtigten Bezirksverordneten dort hatten ursprünglich eine viel moderatere Bebauung der 3,5 Hektar großen Fläche gefordert. Im Sommer letzten Jahres änderten die Mitglieder von SPD und CDU plötzlich ihre Meinung und waren nun doch für mehr Wohnungen, auch wenn die angestrebte Bebauungsdichte der geltenden Rechtslage widerspricht. Damit legten sie den Grundstein für den nun gefundenen Kompromiss zur Mauerparkerweiterung, der neben fünf weiteren Hektar Parkfläche eine massive Bebauung im Norden vorsieht. Natürlich kann es nach diesem vollzogenen Sinneswandel durchaus sein, dass sie nun auch den Bebauungsplan entsprechend verabschieden. Doch falls sie sich doch noch umentscheiden sollten – kann der Senat das Verfahren einfach an sich ziehen.

Derzeit beständen derartige Pläne nicht, bekräftigen sowohl Mittes Stadtrat für Stadtentwicklung Carsten Spallek (CDU) als auch Petra Rohland, Sprecherin der Senatsveraltung für Stadtentwicklung. Aber für den Fall, dass Mittes Bezirksverordneten sich doch noch quer stellen, bietet sich hier ein Schlupfloch. Für die Gegner der Bebauung dürfte es damit noch ein wenig schwerer werden, das Bauvorhaben aufzuhalten. 

 

 

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