Belforter: Neues Townhouse und Mieterschutz

von Thomas Trappe 6. Juni 2013

Das Bezirksamt hat den Vertrag zum Bauprojekt veröffentlicht. Wer mindestens 73 ist, dem darf die Wohnung nicht gekündigt werden.

Nachdem gestern in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) dem Vergleich zwischen dem Investor Rainer Bahr und dem Bezirksamt zugestimmt wurde, hat letzteres nun den Vertrag veröffentlicht. In diesem ist beschrieben, wie das Bauprojekt in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll – und welchen Schutz Bestandsmieter erwarten können. Mit dem Vergleich werden vier Gerichts- und sechs Widerspruchsverfahren beendet, die sich mit dem seit 2010 geplanten Projekt beschäftigen. Der Vergleich wurde vergangene Woche unterschrieben und ist mit der BVV-Zustimmung nun rechtskräftig (zum Dossier).

Laut Vergleich werden auf dem Grundstück an Belforter und Straßburger Straße die drei Blöcke durch eine Blockrandbebauung geschlossen, es wird dafür Teilabrisse bei den Bestandsbauten geben. Zwischen den drei bestehenden Blöcken werden dann insgesamt zwei sechsgeschossige Seitenflügel entstehen, die dann in die Freiflächen hineinragen. Die Flügel sollen zwölf Meter breit und neun tief sein, eine drei Meter tiefe Loggia schließt sich an. Unter den Häusern wird es eine Tiefgarage mit 220 Plätzen geben.

 

Fünf Jahre keine Modernisierungsumlage

 

Die Lücke zwischen Bestandsbau und dem von Investor Bahr bereits errichteten „Kolle Belle“ in der Belforter Straße wird geschlossen, und zwar mit einem äußerst schmalen Townhouse. Das knapp fünf mal 17 Meter große Haus, soll allein wegen seiner Maße, so Rainer Bahr, „eine architektonische Besonderheit, eine kleine Spielerei“ werden. Auch ein eventueller Abriss der Bestandsbauten wird in dem Vergleich thematisiert. Grundsätzlich ist der, soweit keine anderen gesetzlichen Vorgaben dagegen sprechen, möglich. Neubauten müssten dann aber auf den Flächen der jetzt schon stehenden Häuser errichtet werden – und nicht darüber hinaus. Investor Rainer Bahr machte gegenüber dieser Zeitung deutlich, dass ein Abriss aber nicht zur Debatte stünde. „Das ergibt sozialpolitisch keinen Sinn. Was aber in 20 Jahren sein wird, weiß man ja heute noch nicht.“

Für Bestandsmieter gelten Schutzklauseln. Jene, die am 24. Mai 2010 das 70. Lebensjahr beendet haben, dürfen nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Für alle anderen Mieter, sofern sie vor dem 24. Mai 2010 schon in den Häusern wohnten, gilt für die kommenden zehn Jahre, dass sie nicht gekündigt werden können. In den kommenden fünf Jahren, so eine weitere Regel, wird für die genannten Bestandsmieter keine Modernisierungsumlage fällig. Die Mieter der Wohnungen, die wegen der Blockrandbebauung abgerissen werden, bekommen eine Ersatzwohnung zum bisherigen Mietpreis angeboten.

 

Einigung mit den meisten Mietern

 

Im kommenden April sollen die Bauarbeiten beginnen, erklärte Rainer Bahr auf Anfrage. „Ich freue mich darauf, dass wir jetzt mit der eigentlich Arbeit beginnen können.“ Wie genau die Häuser aussehen werden, stehe noch nicht fest, nur die grundsätzliche Ausrichtung. Mit den meisten Mietern der vom Abriss betroffenen Wohnungen habe man bereits Einigung erzielt, ein paar Gespräche stünden noch aus. Am kommenden Montag will Rainer Bahr bei einer Mieterversammlung sprechen.

Den kompletten Vergleich und Ansichten der geplanten Objekte finden Sie auf den Seiten des Bezirksamts.

 

 

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