Alles Müller oder was? (Foto: PBN)

Stell Dir vor, es ist Zweckentfremdungs-Verbot, und keiner kriegt’s hin

von Juliane Schader 5. Mai 2014

Kein Personal, keine Software, kein Plan, so startete Berlin in das Verbot von Ferienwohnungen. Das demnächst vor Gericht wieder kassiert werden könnte.

Mit Punktlandungen nimmt man es in Berlin nicht so genau. Als vor einiger Zeit ein großer neuer Flughafen eröffnen sollte, merkte man erst kurz vorher, dass dafür ja ein funktionierender Brandschutz, ausreichend lange Rolltreppen und genug Gepäckbänder vonnöten seien. Weil alles fehlte, wurde die Eröffnung kurzfristig verschoben.

Beim Zweckentfremdungsverbot hat man sich das Vertagen gespart. Seit dem 1. Mai darf in Berlin nur noch mit Genehmigung eine Wohnung zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt werden. Kontrollieren sollen das die Bezirke. Nur fehlen ihnen leider für diese neue Aufgabe das Personal, die nötige Software und eine Definition, was genau verboten wurde. So berichtet es zumindest der in Pankow zuständige Stadtrat Torsten Kühne (CDU).

 

Tausende Wohnungen, kein Mitarbeiter

 

Die neue Rechtslage sieht vor, dass sich alle Betreiber von Ferienwohnungen bis Ende Juli beim Amt registrieren müssen, woraufhin sie noch einmal Bestandsschutz bis zum 30. April 2016 genießen. Danach dürfen sie ihr Übernachtungsangebot nur in Ausnahmefällen weiterführen. Auch andere gewerbliche Nutzungen von Wohnraum muss man sich nun extra genehmigen lassen. Wer heute schon ein Büro oder eine Praxis in einer Mietwohnung betreibt, darf jedoch bis zum Auslaufen seines Vertrags bleiben.

„Wir gehen von ein paar tausend Wohnungen aus, die bei uns im Bezirk gemeldet werden“, erklärt Stadtrat Kühne. Zwar ginge es zunächst nur darum, die Meldungen aufzunehmen und zu beantworten. Darüber hinaus erwarte man im Amt aber auch Hinweise von Anwohnern auf Ferienwohnungen, die dann geprüft werden müssten, sowie Anfragen von Betroffenen. „De facto haben wir für all diese Aufgaben aber keinen einzigen Mitarbeiter.“

 

Neue Stellen bislang unbesetzt

 

Zwar finanziert der Senat dem Bezirk zwei zusätzliche Stellen. Ausgeschrieben werden konnten diese jedoch erst vor vier Wochen – bis die neuen Mitarbeiter da sind, wird es wohl Herbst. Doch auch diese reichten bei weitem nicht aus, um die Arbeit zu machen, meint Kühne. Deswegen gab es schon ordentlich Ärger zwischen Senat und Bezirken. Vor zwei Wochen hat der Senat nun Berlinweit insgesamt 17 weitere Mitarbeiter für diese Aufgabe in Aussicht gestellt, von denen Pankow zwei zustehen. Hierbei handelt es sich aber nicht um Neueinstellungen, sondern der Bezirk soll Personal einsetzen, das derzeit sonst nirgendwo gebraucht wird. So jemanden gibt es in Pankow laut dem Stadtrat allerdings nicht.

Vielleicht löst sich das Problem, wenn die Bezirke ihren Plan durchsetzen, sich für die Bearbeitung des Themas Zweckentfremdung zusammenzutun und eine gemeinsame Anlaufstelle zu schaffen. Doch auch das ist nicht in trockenen Tüchern, obwohl das Verbot mittlerweile in Kraft ist.

 

Keine Software, aber viele offene Fragen

 

Dabei ist das Personal nicht Torsten Kühnes einzige Sorge. Ebenso mangelt es an aktueller Software, um die Anmeldungen zu erfassen, sowie an konkreten Ausführungsvorschriften für die neue Regelung. Bislang weiß nämlich niemand, was genau als Ferienwohnung gilt. Zählen private Angebote, etwa über Airbnb, dazu? Ist der Eigentümer einer Wohnung der Ansprechpartner für das Amt oder der Mieter? Ab wann ist eine Vermietung an Touristen gewerblich? Und was ist eigentlich mit der Nutzung von Wohnraum durch kulturelle Angebote, wie es in Pankow etwa beim Gründerzeitmuseum in der Dunckerstraße oder dem Museumsstandort Heynstraße der Fall ist? „Wir erhoffen uns da Klarheit durch die Ausführungsvorschriften vom Senat. Die liegen uns aber bislang nicht vor“, sagt Kühne.

 

Gründerzeitmuseum

Das Gründerzeitmuseum befindet sich in einer Wohnung in der Dunckerstraße. Foto: PBN

 

Die Versäumnisse sieht er auf Landesebene, wo die Fragen der Bezirke einfach kein Gehör fänden. „Noch sind viele Detailfragen offen. Da hätten wir uns eine bessere Kommunikation gewünscht“, formuliert es der Stadtrat. Die Bezirke hätten sich etwa regelmäßig zu dem Thema zusammengesetzt. Jemand vom Senat habe sich bei diesen Runden jedoch nicht blicken lassen.

„Wir haben uns in Pankow jetzt so organisiert, dass ein Mitarbeiter sich nun darum kümmert. Eine richtige Bearbeitung ist jedoch nicht möglich“, sagt Kühne.

 

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

 

Aber erreicht dieses Verbot überhaupt das, was es soll? Das bezweifeln – kein Wunder – vor allem die Anbieter von Ferienwohnungen.

Die Betreiber des Portal Wimdu.de, über das private Unterkünfte weltweit vermittelt werden, haben etwa errechnet, dass nur ein Drittel der als Ferienunterkünfte angebotenen Wohnungen durch das Verbot frei würden. Alle anderen seien gar keine falsch belegten Mietwohnungen, sondern würden vorwiegend von den Ferienwohnungs-Vermietern selbst bewohnt oder seien Eigentumswohnungen, die sicht nicht zwangsläufig auf dem Mietmarkt wiederfänden.

Zudem sei der Anteil der Wohnungen, der derzeit an Touristen vermietet werde, im Verhältnis zur Gesamtzahl so gering, dass das Verbot im Kampf gegen die Wohnungsnot nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein könne, heißt es in einer Pressemitteilung. „Mit uns als Sündenbock für die seit Jahren bekannte Wohnraum-Problematik lenkt die Stadt von eigenen Versäumnissen ab. Anstelle unnützer bürokratischer Verordnungen sollte sie das Problem an der Wurzel packen und den städtischen Wohnungsbau vorantreiben“, meint Wimdu-Geschäftsführer Arne Bleckwenn.

Ähnlich argumentiert auch die Berliner Appartement-Allianz, sie sich im Sommer 2013 als Interessenvertretung von Ferienwohnungsbetreibern gründete. „Es werden Arbeitsplätze vernichtet und ein gewaltiger, teurer Verwaltungsapparat wird aufgebaut. Am Ende werden so im besten Fall ein paar tausend Wohnungen frei, die für die meisten Berliner nicht einmal bezahlbar sind“, glaubt Allianz-Mitglied Stefan Jülke.

 

Zweifel, ob Gesetzt vor Gericht Bestand hat

 

Viele der Anbieter hoffen nun, dass das neue Gesetz den gleichen Weg nimmt wie vor gut zehn Jahren sein Vorgänger. 2002 hatte das Oberverwaltungsgericht das Zweckentfremdungsverbot kassiert, weil es keinen Wohnungsmangel in Berlin feststellen konnte. Das war aber die Voraussetzung, um die anderweitige Nutzung von Wohnungen zu verbieten.

Auch heute, so die Gegner der neuen Regelung, fehle es an validen Beweisen für einen derartigen Mangel. Ermittelt wird dieser aktuell durch eine vom Land in Auftrag gegebene Studie. Doch deren Daten hält nicht einmal die Berliner Mietergemeinschaft für glaubwürdig. Auch diese befürchtet – wenn auch aus ganz anderen Gründen als die Ferienwohnungs-Anbieter -, dass das Zweckentfremdungsverbot vor Gericht keinen Bestand hätte. Einfach vom Tisch wischen kann man das Argument folglich nicht.

Allein Michael Müller (SPD), Berlins Senator für Stadtentwicklung, erscheint halbwegs glücklich mit der derzeitigen Entwicklung. „Mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und der am 1. Mai in Kraft tretenden Verordnung haben wir ein weiteres Instrument, um der Verknappung des Wohnraumes entgegen zu treten“, erklärt er per Pressemitteilung.

 

Der Gesetzestext sowie weitere Informationen und das Formular, mit dem man eine bestehende Ferienwohnung anmelden muss, finden sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

 

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