Alles Müller oder was? (Foto: PBN)

Ferienwohnungen – zwei Jahre Schutzfrist

von Thomas Trappe 7. Mai 2013

Der Senat kündigt ein Verbot umgenutzten Wohnraums an. Die Regeln sind wesentlich weicher formuliert als jene, die der Bezirk Anfang des Jahres erlassen hat.

Jens-Holger Kirchner (Grüne) ist gerade im Urlaub, für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Es ist aber davon auszugehen, dass es, zunächst, ein schöner Arbeitsstart am kommenden Montag wird: Denn eines der Lieblings-Projekte des Stadtrats für Stadtentwicklung wurde nun vom Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), aufgegriffen. Gerade vermeldete es die Pressestelle des Senats: Das sogenannte „Zweckentfremdungsverbot“ – es war heute morgen auf unsere Seite bereits Thema – soll kommen. Das verbietet die Umnutzung von Wohn- in Ferienappartements. Müller habe nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, bald wird das Abgeordnetenhaus darüber beraten. Das Zweckentfremdungsverbot ist eines, das vor allem für innerstädtische Touristenmagnete wie Prenzlauer Berg gemacht ist. Ob der hiesige Stadtrat Kirchner nach den ersten Blicken auf den Entwurf aber immer noch so glücklich mit den Senatsplänen ist, ist alles andere als gewiss. Denn zunächst bedeutet der Entwurf eine lange Schonfrist für ungenehmigte Ferienwohnungen. 

Man muss dazu sagen, dass für Prenzlauer Berg bereits ein Zweckentfremdungsverbot gilt: Anfang dieses Jahres brachte Stadtrat Kirchner ein „Luxusverbot“ auf den Weg, das für weite Teile Prenzlauer Bergs, die Milieuschutzgebiete, gilt. Kirchners erklärtes Ziel ist es aber, das Verbot schnellstmöglich auf den gesamten Prenzlauer Berg auszudehnen. Im „Luxusverbot“ geht es vor allem um Sanierungsfragen, aber auch um Ferienappartements: Diese sind in Wohnungen generell untersagt, und zwar ab sofort. Erste Kontrollen, wenn auch aufwändige, werden vom Bezirksamt bereits durchgeführt. Schonfrist gibt es nicht: Eben die will der Senat aber nun einführen.

 

„Das macht dem Bezirk die Arbeit nicht leichter“

 

„Für Vermietungen von Ferienwohnungen und im Beherbergungsgewerbe ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, um dem jeweiligen Eigentümer ausreichend Zeit zu gewähren, sich auf die neue Rechtslage einzustellen“, heißt es in der Senatserklärung. Und weitere Ausnahmetatbestände will Senator Müller eröffnen. „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gewerblichen Mietverträge für Wohnräume und deren sonstige zweckfremde Nutzungen, die bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes bestanden haben, bis zum Auslaufen des jeweiligen Vertrags weiter geschützt sind und nicht gekündigt zu werden brauchen.“ 

Andreas Otto, Prenzlauer Berger Grünen-Abgeordneter im Berliner Parlament und dort Vorsitzender des Wohn- und Bauausschusses, äußerte sich bei einem ersten Blick auf die Senatspläne skeptisch. „Es wird eine sehr lange Karenzzeit eingeräumt“, sagte er. Ob die Senatspläne die des Bezirks Pankow konterkarieren, könne er noch nicht beurteilen. „Stadtrat Kirchner handelt ja auf Grundlage der Erhaltungssatzung“. Müllers Entwurf könnte aber auf jeden Fall dafür sorgen, so Otto, „dass in Prenzlauer Berg ungenehmigte Ferienwohnungen mit unterschiedlichem Maß beurteilt werden. Das macht dem Bezirk die Arbeit sicher nicht leichter.“

 

 

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