Ferienwohnungen: Bezirke sollen nicht meckern

von Juliane Schader 20. März 2014

Ab dem 1. Mai sollen Wohnungen nicht mehr als Ferienwohnungen genutzt werden dürfen. Nun streiten Bezirk und Senat, wie viel Personal man für die Kontrollen braucht. Das könnte den Erfolg des Gesetzes gefährden.

Das Zweckentfremdungsverbot, nach dem Wohnungen nicht länger als Ferienwohnungen genutzt werden können, sei zwar eine gute Idee. Praktisch nutze es aber wenig, da den Bezirken das Personal fehle, die falsche Nutzung zu kontrollieren. Die 17 zusätzlichen Stellen, die nun berlinweit geschaffen würden, reichten einfach nicht. So reagierten die Bezirke auf den Beschluss des Senats, das Verbot zum 1. Mai einzuführen.

Eine Kritik, die dieser so nicht auf sich sitzen lassen will, wie heute eine Pressemitteilung zeigt. Darin heißt es, dass die Bezirke auch darüber hinaus viele Möglichkeiten hätten, zusätzliche Stellen zu besetzen.

 

Esst doch Kuchen, wenn ihr kein Brot habt

 

Die Auflistung, die darauf folgt, ist im schönsten Behördendeutsch verfasst und ungefähr zu übersetzen mit: Es gibt demnächst eh zusätzlichen Geld für die Bezirke, die besonders viele Baugenehmigungen erteilen – davon könnte man ja zum Beispiel weiteres Personal engagieren.

Außerdem gebe es die Möglichkeit, sogenanntes „Übergangspersonal“, das aufgrund von Einsparungen auf seiner bisherigen Position nicht mehr benötigt wird, kurzfristig anzufordern. Und dann sei da noch die Möglichkeit, dass einer der Bezirke federführend die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots übernehme. Dort könnten dann die vorhandenen Kräfte gebündelt werden. Zudem ständen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Zukunft zwei Personen für die Rechtsberatung der Bezirke in dieser Frage zur Verfügung. „Der Senat verweigert den Bezirken also in keiner Weise die personelle Mindestausstattung“, lautet das Fazit.

Allerdings wird eingeräumt, dass der exakte Aufwand der Kontrollen noch nicht eingeschätzt werden könne. Daher solle auch im nächsten Jahr überprüft werden, ob noch mehr Personal gebraucht werde. Fürs Erste sollten die Bezirke sich aber zufriedengeben – oder, wie es in der Senatssprache heißt: „Der Senat erwartet von den Bezirken, ihre nicht zielführende Haltung zu überdenken und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Anfangsphase des von allen gewollten und jahrelang eingeforderten neuen Zweckentfremdungsverbots in Berlin zu einem Erfolg geführt werden kann.“

 

Bezirk: „Wir machen das ja nicht aus Trotz“

 

Für Pankows zuständigen Stadtrat Torsten Kühne (CDU) ist wiederum dieses Verhalten des Senats alles andere als zielführend. Schließlich hätten die Bezirke die Erfahrungen, wie viel Aufwand diese Kontrollen machten, längst. Bis 2002 gab es schließlich schon einmal ein Zweckentfremdungsverbot in Berlin. In Pankow waren damals 19,5 Stellen mit der Kontrolle beschäftigt. Diesmal sollen zwei ausreichen. Bei diesen Voraussetzung sei auch die an sich gute Idee, die Verantwortung bei einem Bezirk zu bündeln, nicht umzusetzen: „Das will einfach kein Bezirk machen. Der würde ja nur mit Ansage gegen die Wand fahren“, meint Kühne.

„Wir machen das ja nicht aus Trotz, sondern weil wir wissen, dass die Personmenge nicht ausreicht und die Zeit drängt“, so Kühne weiter. Schon jetzt sei die Zeit knapp, neue Stellen noch bis zum 1. Mai zu besetzen. Die aktuelle Haltung des Senats helfe da wenig. Statt dessen müsse man sich dringend zusammensetzen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Bei der letzten Sitzung der zuständigen Stadträte sei jedoch trotz Einladung kein Vertreter der Landesebene aufgetaucht. Stattdessen erfahre er jetzt aus der Presse von deren Haltung. „Da gibt es wohl ein Kommuninationsproblem“, meint der Stadtrat. 

Am 1. Mai tritt das Verbot der Zweckentfremdung in Kraft. Wenn Bezirk und Senat sich nicht bald einigen, wird es ein zahnloser Tiger bleiben.

 

 

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