Stadtbad: BVV-Entscheidung ist nicht bindend

von Juliane Schader 27. Oktober 2011

Die BVV hat sich für einen Verkauf des Stadtbads Oderberger Straße an die GLS Sprachschule ausgesprochen. Die Stiftung will nun die Verkaufsverhandlungen aufnehmen – deren Ergebnis sei aber offen.

Das Stadtbad Oderberger Straße soll an die GLS Sprachschule gehen, so hat es die Bezirksverordnetenversammlung Pankow in ihrer letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am gestrigen Mittwoch beschlossen. Bleibt nur die Frage, ob die Stiftung Denkmalschutz Berlin als aktueller Eigentümer des Bades dieser Empfehlung der Lokalpolitik auch folgt.

„Wir werden jetzt in Verhandlungen mit der GLS treten“, sagt Christian Melcher, stellvertretender Vorsitzender der Stiftung. Die Liste an noch zu klärenden Punkten sei aber lang. Die Frage eines Abschlages für bereits von der Stiftung geleistete Planungsarbeiten, den Barbara Jaeschke von der GLS zu zahlen bereits abgelehnt hatte, sei da nur der kleinste Punkt. „Was zum Schluss herauskommt, müssen wir abwarten.“

Eine definitive Zusage klingt anders. Dabei war es die Stiftung selbst, die im Juni dieses Jahres an die BVV herangetreten war, damit diese in einem offenen Verfahren einen neuen Investor für das Bad fände. Allerdings haben sich nun die Bezirksverordneten gegen den erklärten Favoriten der Stiftung, eine Gruppe von Unternehmen um den Projektentwickler Realace, ausgesprochen. „Das ist die Entscheidung der öffentlichen Hand – wir wollten etwas anderes“, formuliert es Melcher. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob sie Stiftung sich nun doch mit der GLS, die sich bereits seit Jahren vergeblich um den Kauf des Stadtbads bemüht, einigen kann.

 

Liegenschaftsfonds zeigt sich geduldig

 

Wie viel Zeit bis zum Verkauf bleibt, ist derweil unklar. „Wir haben eine zeitliche Vorgabe, da der Liegenschaftsfonds zum Ende des Jahres das Bad von uns zurückfordern kann“, meint Melcher. Da die Stiftung es nicht geschafft hat, wie im Vertrag vorgesehen das Bad bis zum 31. Dezember 2011 zu sanieren, hat der Fonds dieses Recht. Allerdings müsse er davon nicht Gebrauch machen, und sehe derzeit auch keine Veranlassung dazu, erklärt Sprecherin Anette Mischler. „Wir sind nicht in Lauerstellung und warten erstmal ab, was sich da nun ergibt.“ Am Zeitdruck dürfte eine Einigung von Stiftung und GLS damit nicht scheitern.

Falls die beiden Parteien dennoch nicht übereinkommen sollten, könnte das Rückforderungsrecht des Immobilienfonds allerdings noch einmal wichtig werden. Schließlich muss der Verkauf des Bades an die GLS nicht zwangsläufig direkt durch die Stiftung erfolgen, sondern könnte auch den Umweg über eine Rückgabe an den Fonds nehmen. Zu dieser Möglichkeit möchte man sich beim Immobilienfonds derzeit aber nicht äußern. „Wir gehen erstmal davon aus, dass es zu einer Einigung kommt“, so Mischler.

Abschließend geklärt ist die Zukunft des Stadtbades mit der Entscheidung der BVV also noch lange nicht.

 

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